Frau M. ist verzweifelt, ihr Mann wurde überraschend am 19. April nach Georgien abgeschoben. Weil sie bei der Abschiebung nicht angetroffen wurde, blieben sie und ihr zweijähriges Kind zurück. Die Familie M. kam 2018 als Geflüchtete nach Deutschland. 2021 wurde der Sohn geboren, gemeinsam lebten sie in einer eigenen Wohnung in Eberswalde.
Trotz der Ablehnung ihres Asylantrages hat sich die Familie immer um Integration bemüht. Herr M. suchte sich mehrfach Arbeit, doch die Barnimer Ausländerbehörde verweigerte jedes Mal ihre Erlaubnis. In der letzten Ablehnung durch die Barnimer Ausländerbehörde vom 18.10.2022 steht wörtlich: „So soll mit der Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis verhindert werden, dass eine faktische Integration stattfindet und dadurch eine Aufenthaltsbeendigung erschwert werden würde.“ Trotzdem beantragte Herr M. eine Ausbildungserlaubnis und begann, ohne die wahrscheinliche Ablehnung abzuwarten, im Februar 2023 eine Gastronomie-Ausbildung in Berlin. Mit einer Arbeitserlaubnis hätte die Familie inzwischen ein Anrecht auf eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration nach §25b des Aufenthaltsgesetzes.
Die Anwältin der Familie M. hat sofort nach der Abschiebung Rechtsmittel eingelegt und versucht so die Rückkehr von Herrn M. zu seiner Familie nach Eberswalde zu ermöglichen. Bei der Härtefallkommission des Landes Brandenburg wurde ein Antrag auf Bleiberecht gestellt.
„Die Barnimer Ausländerbehörde versucht immer wieder durch unsinnige Arbeitsverbote die Integration von Geflüchteten zu verhindern“ sagt Thomas Janoschka von der Initiative Barnim Solidarisch und fügt hinzu: „Mit der Abschiebung von Herrn M. die Familie auseinanderzureißen ist besonders grausam“. Die Initiative Barnim Solidarisch fordert die sofortige Wiedereinreiseerlaubnis von Herrn M. und allen Geflüchteten unbürokratisch die Integration zu ermöglichen. „Die Praxis der Barnimer Ausländerbehörde aktiv die Integration der Geflüchteten zu verunmöglichen muss ein Ende haben“, so Thomas Janoschka.
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